Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.
Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Datum, Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkassen das Rezept zur Abrechnung akzeptieren. Auch werden wir, sollte ein Rezept von der Krankenkasse nicht übernommen werden, die Behandlungen jedoch stattgefunden haben, Ihnen diese privat in Rechnung stellen (natürlich unter Vorlage des Schreibens Ihrer Krankenkasse). Leider bekommen wir erst ca. 3 – 4 Monate nach der Abrechnung von der Kasse Bescheid, so dass es zu einer verspäteten Rechnung kommen wird.
Ihr Rezept muss spätestens am 28. Kalendertag nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Danach verliert es seine Gültigkeit.
Unsere Behandlungszeiten sind generell 15-20 Minuten. Diese sind durch die Krankenkassen geregelt. In dieser Zeit sind laut Krankenkassen das An- und Auskleiden des Patienten, die Befunderhebung, Dokumentation, Lagerung des Patienten, die Vorbereitung für Elektrotherapie oder die Vorbereitung der Wärmetherapie sowie der abschließende Therapiebericht in der letzten Behandlung, sofern der Arzt diesen Bericht anfordert, zu erfüllen.
Den ersten Termin eines Rezeptes nutzen wir in erster Linie zur physiotherapeutischen Befundung. Hier wird der Therapeut Sie gezielt nach Einsicht aller uns vorliegenden Befunde (Arztbericht, Nachbehandlungsplänen etc.) physiotherapeutisch untersuchen und mit Ihnen zusammen Ziele besprechen und festlegen.
Dieses Vorgehen gewährleistet einen klaren Behandlungsverlauf und gibt Ihnen die Möglichkeit, noch offene Fragen zu klären.
Sollten Sie Rückfragen haben, dann stehen wir Ihnen jederzeit persönlich oder telefonisch unter 089/302033 zur Verfügung. Gerne können Sie uns vorab Ihre Heilmittelverordnung per Email an info@arsmovendi-physiotherapie.de senden. So können wir einen reibungslosen Ablauf ermöglichen.
Die Rezeptgebühr ist ein gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil (SGB V §32) und beinhaltet in der Regel einen Betrag von 10 EUR pro Rezept zuzüglich 10% des Rezeptwertes. Der Betrag kommt nicht uns zu Gute, sondern wird von den Krankenkassen erhoben. Wir dienen nur als Übermittler. Sie erhalten von uns eine Rechnung, welche nach Vorschrift zum ersten Termin in Bar oder auch mit EC-Karte bezahlt werden muss.
Termine, welche nicht innerhalb der vorgegebenen 24 Stunden-Frist abgesagt werden, stellen wir Ihnen gemäß § 615 des BGB privat in Rechnung.
Eine physiotherapeutische Einzelstunde wird mit 30€, eine Doppelstunde sowie Krankengymnastik am Gerät werden mit 60€ berechnet. Eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist in diesem Falle nicht möglich.
Kann ein Termin wegen Krankheit des Therapeuten nicht stattfinden, werden wir Ihnen die Absage so schnell wie möglich mitteilen. Der Termin wird dann möglichst zeitnah nachgeholt.